Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich den Versicherungsnehmer
gegen Ansprüche Dritter ab.
Beispiel: Sie lassen bei einem Umzug den Fernseher fallen - stossen
versehentlich gegen eine Leiter, auf der jemand steht und sich dabei verletzt
- lassen bei Freunden kostbares Geschirr fallen ...
Wenn der Versicherte zu Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist,
dann springt die Haftpflichtversicherung ein.
Bei unbegründeten Ansprüchen finanziert die Haftpflichtversicherung
dann außerdem deren Abwehr.
Für den privaten Haushalt ist eine Privat-Haftpflichtversicherung
auf jeden Fall empfehlenswert, da ansonsten
eventuelle Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, und zwar in voller Höhe.
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